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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Setzin

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Setzin - 08.02.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Setzin

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 26.09.2012 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

gegenüber

erhöht/

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

390.100

35.000

425.100

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

417.800

40.900

458.700

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-27.700

-5.900

-33.600

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-27.700

-5.900

-33.600

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-27.700

-5.900

-33.600

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

351.800

19.200

371.000

    die ordentlichen Auszahlungen auf

337.100

26.700

363.800

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

14.700

-7.500

7.200

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

12.200

5.400

17.600

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.900

8.900

10.800

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.300

-3.500

6.800

   

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

25.000

-11.000

14.000

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Finanzierungstätigkeit      

    auf

-25.000

11.000

-14.000

   

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.


 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze bleiben unverändert.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher              nunmehr                EUR               EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug        1.476.400      1.476.400  

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                 

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                              1.431.700      1.431.700    

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                 1.416.200      1.410.300          

 

 

 

Setzin, 04.02.2013

DS

 

gez. Haurenherm

Bürgermeister                       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2012 ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.10.2012 angezeigt worden. Das Bestätigungsschreiben erging am 28.12.2012. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2012 liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 11.02.2013 bis 19.02.2013

Mo, Di, Do; Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di 14:00 -18:00 Uhr, Do 14:00 – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land, Zimmer 15 öffentlich aus.

 

 

Hagenow, den 04.02.2013

 

 

gez. Haurenherm

Bürgermeister

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