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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Toddin

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Toddin - 08.02.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Toddin

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 06.09.2012 und mit Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

gegenüber

erhöht/

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

486.600

116.400

603.000

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

489.500

39.900

529.400

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-2.900

76.500

73.600

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-2.900

76.500

73.600

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

2.900

-2.900

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

73.600

73.600

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

473.400

114.800

588.200

    die ordentlichen Auszahlungen auf

423.400

31.500

454.900

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

50.000

83.300

133.300

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.600

18.200

26.800

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.200

11.500

21.700

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.600

6.700

5.100

   

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

48.400

90.000

138.400

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Finanzierungstätigkeit      

    auf

-48.400

-90.000

-138.400

   

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze bleiben unverändert.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher              nunmehr                EUR               EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug        2.074.300      2.074.300  

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                 

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                              2.070.700      2.070.700    

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                 2.076.400      2.152.900           

 

 

 

Toddin, 04.02.2013

 

DS

 

gez. Möbius

Bürgermeisterin

 

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2012 ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.09.2012 angezeigt worden. Das Bestätigungsschreiben erging am 28.12.2012. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Nachtragshaushaltssatzung 2012 liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 11.02.2013 bis 19.02.2013

Mo, Di, Do; Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di 14:00 -18:00 Uhr, Do 14:00 – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land, Zimmer 15 öffentlich aus.

 

Hagenow, den 04.02.2013

 

gez. Möbius

Bürgermeisterin

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