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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Hagenow-Land

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Hagenow-Land - 08.02.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Amtliche Bekanntmachung

des Amtes Hagenow-Land / Einwohnermeldeamt

 

Widerspruchsrecht bei Melderegisterauskünften in besonderen Fällen

 

 

Gemäß den §§ 32 Abs. 2, 34 a Abs. 2 Satz 6, 35 Abs. 1 bis 3 und § 36 des Meldegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 2007 (LMG M-V) (GVOBl. M-V vom 07. 02.2007), zuletzt geändertdurch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461) in Verbindung mit dem Melderechtsrahmengesetz § 22 vom 19. April 2002 (BGBl. Teil I Nr. 26 vom 26.04.2002)zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678),  weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:

Datenweitergabe

 

  1. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen,

 

  1. an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder Ehejubiläen,

 

  1. an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch,

 

  1. an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften denen nur ein Famlilienmitglied (Ehegatte, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) angehört,

 

  1. als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet,

 

  1. an das Bundesamt für Wehrverwaltung für Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst (§ 58 WPflG i. V. m. § 18 Abs. 7 MRRG).

 

 

Durch die Meldebehörde des Amtes Hagenow-Land werden keine Auskünfte erteilt,

wenn Betroffene bei der Anmeldung oder spätestens zwei Monate vor Auskunftserteilung bzw. in den sechs der Wahl oder Stimmabgabe vorangehenden Monaten widersprochen haben.

 

Widersprüche nimmt das Einwohnermeldeamt entgegen. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Hagenow-Land Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow einzulegen.

 

 

Hagenow, 14.01.2013

 

gez. Thieke

Einwohnermeldeamt

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