Amtliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden über den Wirtschaftsplan 2013 - 08.02.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. § 64 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 20.11.2012 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 festgestellt:
1. Es betragen
1. im Erfolgsplan EUR
- die Erträge 6.023.100,00
- die Aufwendungen 5.805.600,00
- der Jahresgewinn 217.500,00
- der Jahresverlust 0,00
2. im Finanzplan
- der Mittelzu-/Mittelabfluss
aus laufender Geschäftstätigkeit 946.600,00
aus der Investitionstätigkeit -953.900,00
aus der Finanzierungstätigkeit -236.300,00
- der Saldo aus der Änderung des Finanzmittelbestandes -243.600,00
3. Es werden festgesetzt
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00
- davon Umschuldungen 0,00
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00
- der Höchstbetrag aller Kredite zur Liquiditätssicherung 1.000.000,00
4. Die Stellenübersicht weist 0 Stellen in Vollzeitäquivalenten aus.
5. Der Stand des Eigenkapitals
- betrug zum 31.12. des Vorvorjahres 6.897.500,00
- beträgt zum 31.12. des Vorjahres voraussichtlich 7.134.200,00
- beträgt zum 31.12. des Wirtschaftsjahres voraussichtlich 7.351.700,00
6. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 08. Januar 2013 erteilt.
Der Wirtschaftsplan 2013 liegt an sieben Tagen nach Erscheinen dieser Amtlichen Bekanntmachung in den Diensträumen des Betriebsführers des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden, der Stadtwerke Hagenow GmbH, in 19230 Hagenow, Bahnhofstraße 87, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Hagenow, den 15. Januar 2013
gez. Quast
Verbandsvorsteher