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Pressemeldung

Bekanntmachung der Gemeinde Strohkirchen

Bekanntmachung der Gemeinde Strohkirchen - 08.02.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Bekanntmachung der Gemeinde Strohkirchen

 

Öffentliche Auslegung Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik – nördlich der Bahnlinie Berlin – Hamburg zwischen Strohkirchen und Jasnitz"   gemäß §  3 Absatz 2 Baugesetzbuch

 

 

Die Gemeindevertretung Strohkirchen hat auf der Sitzung am 31.01.2013  den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik – nördlich der Bahnlinie Berlin – Hamburg zwischen Strohkirchen und Jasnitz" bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch  beschlossen.

Die Fläche des Plangebietes befindet sich östlich der Ortslage Strohkirchen, nördlich der Bahnstrecke Berlin-Hamburg, zwischen Strohkirchen und Jasnitz. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Planes umfasst in der Gemarkung Strohkirchen, Flur 3, die Flurstücke 11, 13 und 66/1 tlw. (Wegegrundstück).

Der  Entwurf bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom

21.02.2013  bis  21.03.2013                     

im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, in 19230 Hagenow, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag           nach Vereinbarung
Dienstag         8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch         nach Vereinbarung
Donnerstag     8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag            8.30 – 12.00 Uhr

Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ""Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik – nördlich der Bahnlinie Berlin – Hamburg zwischen Strohkirchen und Jasnitz"" zu äußern.

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus:

-          Landkreis Ludwigslust-Parchim (FD Umwelt, untere Wasserbehörde, untere

       Naturschutzbehörde),

-          Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,

-          Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V,

-          Landesforst, Forstamt Jasnitz,

-          Wasser- und Bodenverband "Boize-Sude-Schaale",

-     Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) auf der Grundlage einer      

      Potenzialabschätzung als Beitrag zum Umweltbericht.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 21.03.2013 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, in 19230 Hagenow, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211,  abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

gez. Romanowski

Bürgermeisterin                                                                  

 

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