Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher - 12.04.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2012 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust –
Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Ergebnishaushalt |
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a) | der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 278.400 | EUR |
| der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 314.700 | EUR |
| der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | -36.300 | EUR |
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b) | der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0 | EUR |
| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 | EUR |
| der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | 0 | EUR |
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c) | das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf | -36.300 | EUR |
| die Einstellung in Rücklagen auf | 0 | EUR |
| die Entnahmen aus Rücklagen auf | 0 | EUR |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf | -36.300 | EUR |
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2. im Finanzhaushalt |
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a) | die ordentlichen Einzahlungen auf | 265.200 | EUR |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 279.300 | EUR |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -14.100 | EUR |
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b) | die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 | EUR |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 | EUR |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 | EUR |
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c) | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.100 | EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.000 | EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -900 | EUR |
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d) | die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 15.000 | EUR |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 | EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 15.000 | EUR |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 300 | v. H. |
b) | auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 300 | v. H. |
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2. Gewerbesteuer auf | 300 | v. H. | |
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§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug | 1.218.113 | EUR |
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| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt |
1.216.213 |
EUR | |||
| und zum 31.12. des Haushaltsjahres | 1.187.013 | EUR | |||
§ 8 Deckungsfähigkeit
Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.
Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:
Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.
Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit.
Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.03.2013 erteilt.
Bresegard bei Picher, 10.04.2013
gez. Weinreich
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird am hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 14.03.2013 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim – erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme
vom 16.04.2013 bis 23.04.2013
Mo; Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.