Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher - 14.06.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 24.04.2013 nachfolgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes im Mehrzweckgebäude der Gemeinde Bresegard b. Picher vom 23.05.2002 erlassen:
Artikel I
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes im Mehrzweckgebäude der Gemeinde Bresegard b. Picher vom 23.02.2002 wird aufgehoben.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt zum 01.07.2013 nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bresegard b. Picher, 04.06.2013
Weinreich
Bürgermeister DS
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.