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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher - 14.06.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Auf der Grundlage des § 22  Abs. 3. Nr. 11 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 24.04.2013 folgende Entgeltordnung erlassen:

 

Allgemeines

Die Gemeinde erhebt für die Nutzung der Mehrzweckräume durch Dritte ein privatrechtliches Entgelt, zur Deckung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.

 

Das Entgelt wird für die Inanspruchnahme der Einrichtung durch einzelne Personen bzw. Personengruppen zur Durchführung von Familienfesten jeglicher Art sowie anderweitiger Veranstaltungen erhoben.

 

Ein Entgelt wird nicht erhoben von:

Ø      Vereinen, Gemeinschaften und Personengruppen, die im Namen bzw. im Auftrag der Gemeinde tätig sind.

Ø      Personengruppen, die kulturelle und sportliche Aktivitäten innerhalb der Gemeinde fördern.

 

Stühle, Tische, Besteck und Geschirr werden nicht ausgeliehen.

 

Zahlungspflicht

Zahlungspflichtig ist, wer die mit der öffentlichen Einrichtung gebotene Leistung in Anspruch nimmt. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.

 

Entgelthöhe

Das Entgelt wird je Veranstaltung erhoben und beträgt:

 

1. für die Nutzung des Jugendclubs                                                                         40,00  EUR

 

2. für die Nutzung des Gemeinderaumes                                                                80,00  EUR

 

3. für die Nutzung des Jugendclubs und des Gemeinderaumes                          120,00   EUR

 

Entstehung und Fälligkeit des Entgeltes

Die Zahlungspflicht entsteht bei der Anmeldung der Veranstaltung bei der Bürgermeisterin.

Die Anmeldung hat schriftlich unter Angabe des Grundes, des Zeitpunktes und der Nutzungsdauer zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Es erfolgt durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung durch das Amt Hagenow-Land, die per Überweisung oder durch Barzahlung beglichen werden kann.

Das Entgelt ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung zuzahlen.

 

Pflichten des Zahlungspflichtigen

Der Zahlungspflichtige hat die Einrichtung nach erfolgter Nutzung besenrein zu verlassen. Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich anzuzeigen und schadensersatzpflichtig.

 

Die Entgeltordnung tritt ab dem 01.07.2013 in Kraft.

 

Bresegard b. Picher

 

 

 

Weinreich

Bürgermeister

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