Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3

Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern



zurück

Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Hagenow-Land / Einwohnermeldeamt

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Hagenow-Land / Einwohnermeldeamt - 08.11.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Gemäß den §§ 32 Abs. 2, 34 a Abs. 2 Satz 6, § 35 Abs. 1 bis 3 und § 36 des Meldegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 2007 (LMG M/V, GVOBl. M/V vom 07. 02.2007), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M/V S. 461) in Verbindung mit dem Melderechtsrahmengesetz § 22 vom 19. April 2002 (BGBl. Teil I Nr. 26 vom 26.04.2002) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678),  weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:

 

Datenweitergabe:

 

  1. an Parteien, Wählergruppen und andere Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen;

 

  1. an  Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder

            Ehejubiläen

 

  1. an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch

 

  1. an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, denen nur ein Familienmitglied

(Ehegatte, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) angehört

 

  1. als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das

      Internet

 

  1. an das Bundesamt für Wehrverwaltung für Zwecke der Übersendung von

Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst

 

Durch die Meldebehörde des Amtes Hagenow-Land werden keine Auskünfte erteilt,

wenn Betroffene bei der Anmeldung oder spätestens zwei Monate vor Auskunfts-erteilung bzw. in den sechs der Wahl oder Stimmabgabe vorangehenden Monaten widersprochen haben.

 

Widersprüche nimmt das Einwohnermeldeamt entgegen. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Hagenow-Land Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow einzulegen.

 

Hagenow, 16.10.2013

 

 

gez. Thieke

Einwohnermeldeamt

zurück


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut