Amtliche Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden - 08.11.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Gemäß § 14 Absatz 5 des Kommunalprüfungsgesetzes wird folgendes bekannt gemacht:
Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 sowie für den Lagebericht erteilte die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Schwerin nach abschließendem Ergebnis der Prüfung am 01. August 2013, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
"Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden, Hagenow, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Durch § 13 Abs. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters des Zweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen."
Schwerin, den 1. August 2013
WIBERA Wirtschaftsberatung
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Dirk Burschel gez. Andreas Block
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer"
Mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 schließt sich der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern den Ausführungen an.
Die Verbandsversammlung stellte gemäß § 5 Ziffer 3 der Verbandssatzung den Jahresabschluss 2012 durch Beschluss vom 26.09.2013 wie folgt fest:
Bilanzsumme 35.913.703,52 €
Umsatzerlöse 3.574.463,66 €
Jahresüberschuss 147.559,31 €
Die Verbandsversammlung legte mit Beschluss vom 26.09.2013 § 5 Ziffer 4 der Verbandssatzung die Verwendung des Ergebnisses wie folgt fest:
"Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 147.559,31 € auf neue Rechnung vorzutragen."
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2012 liegen an sieben Tagen nach Erscheinen dieser Amtlichen Bekanntmachung in den Diensträumen des Betriebsführers des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden, der Stadtwerke Hagenow GmbH, in 19230 Hagenow, Bahnhofstraße 87, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Hagenow, den 29. Oktober 2013
gez. Quast
Verbandsvorsteher