Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3

Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern



zurück

Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kuhstorf

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kuhstorf - 21.11.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kuhstorf

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 19.06.2013 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

gegenüber

erhöht/

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                     

899.300

52.100

951.400

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

960.800

68.100

1.028.900

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-61.500

-16.000

-77.500

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-61.500

-16.000

-77.500

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-61.500

-16.000

-77.500

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

868.000

50.900

918.900

    die ordentlichen Auszahlungen auf

827.700

39.900

867.900

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

40.300

11.000

51.300

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

17.600

7.000

24.600

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

151.600

144.000

295.600

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-134.000

-137.000

-271.000

   

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

93.700

126.000

219.700

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Finanzierungstätigkeit      

    auf

93.700

126.000

219.700

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze bleiben unverändert.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher           nunmehr                EUR           EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug        4.161.200    4.161.200

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                 

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                              4.090.800    4.090.800

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                 4.046.900    4.030.900

 

 

§ 8 Deckungsfähigkeit

 

Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.

 

Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:

 

Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.

 

Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit.

 

Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig.

 

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.08.2013 erteilt.

 

 

 

Kuhstorf, 20.11.2013

 

 

gez. Kuhla

Bürgermeister           

 

Hinweis:

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim – wurden am 14.08.2013 erteilt.

 

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 16.12.2013 bis 20.12.2013

Mo; Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

 

gez. Kuhla

Bürgermeister

 

zurück


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut