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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Moraas

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Moraas - 21.11.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Moraas

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 13.11.2013 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

gegenüber

erhöht/

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

453.600

21.800

475.400

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

505.800

13.400

519.200

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-52.200

8.400

-43.800

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-52.200

8.400

-43.800

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-52.200

8.400

-43.800

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

399.500

21.700

421.200

    die ordentlichen Auszahlungen auf

383.400

13.400

396.800

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

16.100

8.300

24.400

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

88.900

1.700

90.600

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

85.200

32.600

117.800

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.700

-30.900

-27.200

   

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.900

22.600

30.500

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

27.700

0

27.700

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Finanzierungstätigkeit      

    auf

-19.800

22.600

2.800

   

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

300

v. H.

b)

auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

325

v. H.

 

 

 

2. Gewerbesteuer auf

350

v. H.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher              nunmehr                EUR               EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug        2.701.200    2.701.200

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                 

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                              2.688.600    2.688.600

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                 2.645.300    2.654.900

 

 

§ Deckungsfähigkeit

 

Die Deckungsfähigkeit bleibt unverändert.

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung gilt als erteilt.

 

 

 

Moraas, 20.11.2013

 

gez. Quast

Bürgermeister                                   

 

Hinweis:

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim – gelten als erteilt.

 

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 16.12.2013 bis 20.12.2013

Mo; Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

 

gez. Quast

Bürgermeister

           

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