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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier - 21.11.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Pritzier

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 16.07.2013 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

gegenüber

erhöht/

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                     

661.000

104.400

765.400

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

688.900

60.300

749.200

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-27.900

44.100

16.200

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-27.900

44.100

16.200

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-27.900

44.100

16.200

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

622.400

100.100

722.500

    die ordentlichen Auszahlungen auf

587.100

55.900

643.000

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

35.300

44.200

79.500

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

35.700

246.200

281.900

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

26.400

311.100

337.500

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.300

-64.900

-55.600

   

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

44.600

-20.700

23.900

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Finanzierungstätigkeit      

    auf

-44.600

20.700

-23.900

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.


 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze bleiben unverändert.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher              nunmehr                EUR               EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug        2.114.599     2.114.599

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                           2.030.300     2.030.300 

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                             

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                 2.010.100     2.054.200                                                            

 

 

§ Deckungsfähigkeit

 

Die Deckungsfähigkeit bleibt unverändert.

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.09.2013 erteilt.

 

 

Pritzier, 20.11.2013

 

gez. Hamann

Bürgermeister                                   

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim – wurden am 14.08.2013 erteilt.

 

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 16.12.2013 bis 20.12.2013

Mo; Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

 

gez. Hamann

Bürgermeister

           

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