Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Toddin - 13.12.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Toddin vom 12.12.2013
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), in Verbindung mit dem Kindertagesförderungsgesetz vom 1.April 2004 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2013 (GVOBl. M-V S. 452)wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Toddin vom 14.11.2013 folgende Änderungssatzung erlassen:
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte vom 11.11.2004, die 1. Änderung vom 15.12.2005, die 2. Änderung vom 31.01.2011, die 3. Änderung vom 23.01.2012 sowie die 4. Änderung vom 08.02.2013 werden wie folgt geändert:
Die Anlage 1 zu
1. Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich:
Ganstags: 252,01 €
Teilzeit: 151,21 €
Halbtags: 137,60 €
Kindergartenkinder:
Ganztags: 123,07 €
Teilzeit: 73,84 €
Halbtags: 67,98 €
Hinweis: Es gibt die Möglichkeit eine Geschwisterermäßigung zu beantragen wenn Sorgeberechtigte 2 oder 3 Kinder betreuen lassen. Dieser Antrag ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Toddin, 12.12.2013
Möbius
Bürgermeisterin
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.