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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pätow-Steegen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pätow-Steegen - 16.12.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

  1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Pätow - Steegen

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 28.11.2013 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

gegenüber

erhöht/

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                     

367.700

38.200

400.700

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

460.900

1.400

459.400

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

   auf

-93.200

39.600

-53.600

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

   auf   

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und

   Aufwendungen auf                         

0

0

0

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-93.200

39.600

-53.600

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-93.200

39.600

-53.600

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

344.200

38.200

377.200

    die ordentlichen Auszahlungen auf

407.600

1.200

406.000

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-63.400

39.700

-23.700

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

   auf

0

0

0

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

135.400

3.000

138.400

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

268.500

13.300

281.800

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

   Investitionstätigkeit auf

-133.100

-10.300

-143.400

   

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

196.500

29.400

167.100

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus 

   Finanzierungstätigkeit auf

196.500

29.400

167.100

   

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

300

v. H.

b)

auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

350

v. H.

 

 

 

2. Gewerbesteuer auf

300

v. H.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher              nunmehr                EUR               EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug  1.306.461     1.306.461

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                           1.247.000     1.247.000 

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                             

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                      1.158.600     1.198.700

 

 

§ Deckungsfähigkeit

 

Die Deckungsfähigkeit bleibt unverändert.

 

 

 

 

Pätow - Steegen, 12.12.2013

 

 

gez. Maty

Bürgermeister           

 

Hinweis:

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen gelten als durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust – Parchim- erteilt.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 06.01.2014 bis 10.01.2014

Mo und Mi nach Vereinbarung

Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

 

Hagenow, 12.12.2013

 

 

gez. Maty

Bürgermeister

                                   

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