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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hülseburg

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hülseburg - 20.12.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hülseburg

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 16.09.2013 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

 

gegenüber

vermindert/ erhöht um

nunmehr

 

bisher

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

299.400

38.000

337.400

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

348.300

-500

347.800

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen  

   auf

-48.900

38.500

-10.400

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

   auf   

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und

   Aufwendungen auf                         

0

0

0

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-48.900

38.500

-10.400

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-48.900

38.500

-10.400

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

288.700

41.900

330.600

    die ordentlichen Auszahlungen auf

316.400

6.300

322.700

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-27.700

35.600

7.900

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

600

-600

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

   auf

-600

600

0

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

644.600

-148.400

496.200

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

997.300

-209.900

787.400

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

   Investitionstätigkeit auf

-352.700

61.500

-291.200

   

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

326.400

63.600

390.000

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-54.600

161.300

106.700

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus 

   Finanzierungstätigkeit auf

381.000

-97.700

283.300

   

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.


§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 326.400 EUR   auf   390.000 EUR.

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze bleiben unverändert.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher              nunmehr                EUR               EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug        475.858      475.858

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                 

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                                             456.500      456.500

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                             410.800      449.300

 

 

§ 8 Deckungsfähigkeit

 

Die Deckungsfähigkeit bleibt unverändert.

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Schreiben vom 17.12.2013 erteilt.

 

 

 

Hülseburg,  20.12.2013

 

 

 

gez. Wolf

Bürgermeisterin

 

Hinweis:

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden mit Schreiben vom 17.12.2013 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust – Parchim- erteilt.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 06.01.2014 bis 10.01.2014

Mo und Mi nach Vereinbarung

Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

 

Hagenow, 20.12.2013

 

 

gez. Wolf

Bürgermeisterin

                                  

 

 

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