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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hoort

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hoort - 03.01.2014 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hoort

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 12.12.2013 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

gegenüber

erhöht/

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

695.800

62.800

758.600

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

717.100

19.500

736.600

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-21.300

43.300

22.000

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-21.300

43.300

22.000

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

21.300

-21.300

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

22.000

22.000

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

657.600

62.700

720.300

    die ordentlichen Auszahlungen auf

626.700

20.300

647.000

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

29.600

43.700

73.300

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

1.300

-1.300

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-1.300

1.300

0

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

13.100

900

14.000

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

39.300

16.700

56.000

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-26.200

-15.800

-42.000

   

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.400

27.900

31.300

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Finanzierungstätigkeit      

    auf

-3.400

-27.900

-31.300

   

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

250

v. H.

b)

auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

325

v. H.

 

 

 

2. Gewerbesteuer auf

300

v. H.

 

 

 

 

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher              nunmehr                EUR               EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug  2.757.423      2.757.423

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                          2.717.700      2.717.700

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                             

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                         2.709.500      2.753.000                                               

 

 

§ Deckungsfähigkeit

 

Die Deckungsfähigkeit bleibt unverändert.

 

 

 

Hoort, 16.12.2013

 

 

gez. Feldmann

Bürgermeisterin         

 

Hinweis:

 

Die 1. Nachtraghaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.12.2012 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 06.01.2014 bis 10.01.2014

Mo und Mi nach Vereinbarung

Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

 

Hagenow, 16.12.2013

 

 

gez. Feldmann

Bürgermeisterin

                                  

                                   

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