Bekanntmachung des Amtes für Raumordnung und Landesplanung - 20.01.2014 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgt im Hagenower Kommunalanzeiger mit dem Sonderdruck Nr. 01/2014 am Mittwoch, 22.01.2014
Raumordnungsverfahren "Kommunales Windparkprojekt Alt Zachun – Bandenitz – Holthusen – Sülstorf" in den Gemeinden Alt Zachun und Bandenitz (Amt Hagenow-Land), Holthusen (Amt Stralendorf) und Sülstorf (Amt Ludwigslust-Land)
gemäß §15 Landesplanungsgesetz
Die Naturwind Schwerin GmbH und WEMAG AG planen die Errichtung von 19 Windenergieanlagen mit einer Leistung vom je 3,3 MW und einer Gesamthöhe von 197,3 m. Die Windenergieanlagen sollen zwischen den Ortslagen Sülstorf im Osten, Alt Zachun im Süden, Besendorf im Westen und Lehmkuhlen im Norden errichtet werden.
Im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens wird ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Zielstellung des Raumordnungsverfahrens ist es, die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen. Dabei wird geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen oder Vorhaben beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.
Im Raumordnungsverfahren ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgesehen. Sie erfolgt durch öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen
vom 31. Januar 2014 bis zum 03. März 2014
zur Einsicht während der Dienststunden im:
Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow,
Amt Ludwigslust-Land, Wöbbeliner Straße 5, 19288 Ludwigslust
und zum Download unter:
www.raumordnung-mv.de/raumordnungsverfahren
Jedermann kann während der Auslegung der Verfahrensunterlagen Anregungen und Bedenken zum Vorhaben schriftlich oder mündlich bei den auslegenden Ämtern bzw. per E-Mail unter: poststelle@afrlwm.mv-regierung.de vorbringen.