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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung des Schulzweckverbandes Picher

Amtliche Bekanntmachung des Schulzweckverbandes Picher - 07.03.2014 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Picher

für das Haushaltsjahr 2014

 

 

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.01.2014 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

242.300

EUR

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

242.300

EUR

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

0

EUR

 

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

EUR

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

EUR

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

0

EUR

 

 

 

 

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

0

EUR

 

die Einstellung in Rücklagen auf

0

EUR

 

die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

EUR

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

EUR

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen auf

236.900

EUR

 

die ordentlichen Auszahlungen auf

190.500

EUR

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

46.400

EUR

 

 

 

 

b)

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

EUR

 

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

EUR

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

EUR

 

 

 

 

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

EUR

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.000

EUR

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-4.000

EUR

 

 

 

 

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

EUR

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

42.400

EUR

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-42.400

EUR

 

festgesetzt.

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf                   

                                                                                                                                    0,00 EUR.

                                                                                                                                                  

 

 

§ 5 Verbandsumlage

 

Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf insgesamt                                        25.000,00 EUR.

 

 

 

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,575 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug

1.936.900

EUR

 

 

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt   

1.936.900

 

EUR

 

und zum 31.12. des Haushaltsjahres

1.936.900

EUR

             

 

 

 

 

 

§ 8 Deckungsfähigkeit

 

Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.

 

Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:

 

Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.

 

Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 9 Wesentliche Produkte

 

Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt:

 

Produkt                                    Bezeichnung

21500                                   Regionale Schule

 

 

 

 

 

 

Picher, 06.02.2014                                                                  

 

 

 

 

gez. Christ

Verbandsvorsteher

 

 

 

Hinweis:

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen gelten als erteilt durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim –.

 

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 10.03.2014 bis 14.03.2014

Mo und Mi nach Vereinbarung

Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

 

Hagenow, 06.02.2014

 

 

gez. Christ

Verbandsvorsteher

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