Amtliche Bekanntmachung des Schulzweckverbandes Picher - 07.03.2014 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Amtliche Bekanntmachung des Schulzweckverbandes Picher
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungs-gebühren für die Sporthalle des Schulzweckverbandes Picher-Redefin in Picher
Auf der Grundlage des § 154 i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 28.01.2014 nachfolgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle des Schulzweckverbandes Picher-Redefin in Picher beschlossen:
I. Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle des Schulzweckverbandes Picher-Redefin in Picher vom 15.09.1995 wird aufgehoben.
II. Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt am 01.04.2014 in Kraft.
Picher, 07.02.2014
Christ
Verbandsvorsteher DS
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.