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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Picher für den Abwasserentsorgungsbetrieb Picher

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Picher für den Abwasserentsorgungsbetrieb Picher - 01.08.2014 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Picher für den Abwasserentsorgungsbetrieb Picher

 

 

 

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2011 des Abwasserentsorgungsbetriebes Picher, Eigenbetrieb der Gemeinde Picher.

 

1.        Durch die PKF Fasselt Schlage, Partnerschaft, Wirtschaftsprüfgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft wurden der Jahresabschluss zum 31. 12. 2011 geprüft und folgender uneingeschränkter  Bestätigungsvermerk erteilt:

 

 

"Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserentsorgungsbetriebes Picher – Eigenbetrieb der Gemeinde Picher für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen  Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von und durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 15 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftsfähigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

 

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

 

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 des Abwasserentsorgungsbetriebes Picher – Eigenbetrieb der Gemeinde Picher haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichtserstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstattet."

 

Rostock, den 13. Dezember 2013

                                                                          PKF FASSELT SCHLAGE

 

                                                                                       Partnerschaft

            -Dienstsiegel-                                        Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

                                                                           Steuerberatungsgesellschaft

 

                                     gez. Diederich                                               gez. Dr. Harms

                                        Wirtschaftsprüfer                            Wirtschaftsprüfer

 

 

2.        Die Gemeindevertretung Picher stellte durch Beschluss vom 23.04.2014 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 wie folgt fest:

 

              Bilanzsumme                         1.255.243,63 €

              Jahresüberschuss                         3.955,05 €

 

3.        Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.955,05 €  ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

4.        Dem Bürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung erteilt.

 

5.        Der Landesrechnungshof hat mit Schreiben vom 11.04.2014 den Prüfbericht nach eingeschränkter Prüfung freigegeben.

 

Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht wird im Amt Hagenow-Land, Zimmer 107 in der Zeit vom 05.08. bis 09.09.2014

 

Dienstag          8.30 Uhr – 12.00 Uhr   und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag      8.30 Uhr – 12.00 Uhr   und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag              8.30 Uhr – 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden.

 

 

Picher, 08. 07. 2014

 

 

gez. C h r i s t

Bürgermeister                          

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