Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Hoort über die Klarstellung und Ergänzung eines Teilbereiches im Ortsteil Neu Zachun östlich des Weges "Zu den Wiesen", Gemarkung
Neu Zachun, Flur 1, Flurstücke 419, 420/4, 420/5 - 07.11.2014 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Gemeinde Hoort
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Hoort über die Klarstellung und Ergänzung eines Teilbereiches im Ortsteil Neu Zachun östlich des Weges "Zu den Wiesen", Gemarkung
Neu Zachun, Flur 1, Flurstücke 419, 420/4, 420/5
nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung Hoort in der Sitzung vom 16.10.2014 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf über die 1. Änderung der Abrundungssatzung
der Gemeinde Hoort über die Klarstellung und Ergänzung eines Teilbereiches im Ortsteil Neu Zachun östlich des Weges "Zu den Wiesen", Gemarkung Neu Zachun, Flur 1, Flurstücke 419, 420/4, 420/5 und der Entwurf der Begründung liegen
vom 18.11.2012 bis 19.12.2012
im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Zimmer 211 während der Dienststunden:
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Anlass für die 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Hoort über die Klarstellung und Ergänzung eines Teilbereiches im Ortsteil Neu Zachun östlich des Weges "Zu den Wiesen", Gemarkung Neu Zachun, Flur 1, Flurstücke 419, 420/4, 420/5 sind:
· Für die beiden bebauten Wohngrundstücke auf den Flurstücken 420/4 und 420/5 erfolgt eine Klarstellung, sie stellen sich als Teil des Innenbereiches dar.
· Das sich daran unmittelbar anschließende Flurstück 419 wird als Ergänzungsfläche in den Innenbereich einbezogen.
Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Hoort über die Klarstellung und Ergänzung eines Teilbereiches im Ortsteil Neu Zachun östlich des Weges "Zu den Wiesen", Gemarkung Neu Zachun, Flur 1, Flurstücke 419, 420/4, 420/5
können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 19.12.2014 im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Zimmer 211 abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Hoort über die Klarstellung und Ergänzung eines
Teilbereiches im Ortsteil Neu Zachun östlich des Weges "Zu den Wiesen", Gemarkung
Neu Zachun, Flur 1, Flurstücke 419, 420/4, 420/5 gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
gez. Feldmann
Bürgermeisterin