Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters des Amtes Hagenow-Land - 18.11.2014 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters des Amtes Hagenow-Land
Gem. § 46 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010
(GVOBl. M-V 20101 S. 690), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 25. November 2013 (GVOBl. M-V S. 658),
wird hiermit bekannt gemacht, dass:
in der Gemeinde Picher
Auf Grund des Mandatsverzichtes von Frau Cindy Meibohm und Frau Anja Kelber dieser Sitz auf die Ersatzperson des Wahlvorschlages der Wählergemeinschaft „Bürger für Picher“ an Herrn Candy Krenz übergeht.
Gegen die Feststellung des Gemeindewahlleiters über das Nachrücken der Ersatzpersonen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung
Hagenow, 18.11.2014
gez. Matzmohr
Gemeindewahlleiter