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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Redefin

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Redefin - 26.11.2014 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777)) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.06.2014 nachfolgende 7. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:

Artikel I

Änderung der Satzung

Die Hauptsatzung vom 22.11.1999, die 1. Änderung vom 18.01.2005, die 2. Änderung vom 19.05.2005, die 3. Änderung vom 19.07.2006, die 4. Änderung vom 29.09.2009, die 5. Änderung vom 08.12.2011sowie die 6. Änderung vom 08.12.2011 werden wie folgt geändert bzw. ergänzt:

§ 5 Ausschüsse

(1) Ein Hauptausschuss wird gebildet. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister weitere 4 Gemeindevertreter an.

Aufgabengebiet:  

Die Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss wahrgenommen.

Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit aller Ausschüsse und entscheidet über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung. Der Hauptausschuss bereitet die Haushaltssatzung und die für die Durchführung des Haushalts- und Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Der Hauptausschuss trifft alle Entscheidungen bis zu einer Wertgrenze von 8000 € im Einzelfall bzw. bei wiederkehrenden Leistungen bis zu einer Wertgrenze von 5000 €, sofern nicht die Gemeindevertretung kraft Gesetzes ausschließlich zuständig ist.

 Die Sitzungen des Hauptausschusses sind nicht öffentlich.

(2) Gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes überträgt die Gemeinde Redefin die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf das Amt Hagenow-Land.

(3) Gemäß § 36 (1) der Kommunalverfassung bildet die Gemeindevertretung einen Bauausschuss.

Dieser besteht aus drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohner.

Aufgabengebiet:

Vorbereitung und Begleitung aller Baumaßnahmen sowie der Aufgaben des Umweltschutzes.

Die Sitzungen des Bauausschusses sind nicht öffentlich.

(4) Gemäß § 36 (1) der Kommunalverfassung bildet die Gemeindevertretung einen Kultur- und Sozialausschuss.

Dieser besteht aus vier Gemeindevertretern und drei sachkundigen Einwohnern.

Aufgabengebiet:

Unterstützung der Vereinsarbeit, der sozialen Betreuung sowie der Jugend- und Sportarbeit. Die Sitzungen des Kultur- und Sozialausschusses sind nicht öffentlich.

Artikel 2    

Neufassung der Hauptsatzung

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung öffentlich bekannt zu machen. 

Artikel 3                                    

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Redefin, 24.06.2014

 

gez. Böbel

Bürgermeisterin                                                       DS

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

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