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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung des Gemeindwahlleiters

für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Groß Krams am 22. März 2015

Amtliche Bekanntmachung des Gemeindwahlleiters - 28.11.2014 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters erfolgt auf der Grundlage des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommem (LKWG M-V) und der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommem (LKWO MV).

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Groß Krams wählen die ehrenamtliche Bürgermeisterin/den ehrenamtlichen Bürgermeister direkt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.

Auf Grund des Todes des Bürgermeisters Rudolf Gotham am 22.10.2014 ist gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V eine Neuwahl notwendig. Gemäß § 3 Abs. 4 LKWG M-V hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 25.11.2014 den 22.03.2015 als Wahltermin bestimmt.

Eine eventuell notwendige Stichwahl findet am 12.04.2015 statt.

Den gesamten Text dieser Bekanmachung finden Sie nebenstehend als PDF bzw. zum Download.

 

Anlagen:

wahlbekannt_Gross_Krams.pdf (PDF-Dokument, 1 MB)

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