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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun - 23.12.2014 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Mehrzweckraumes im Gemeindehaus der Gemeinde Alt Zachun vom 22.03.2004 

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3. Nr. 11 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVBl. M-V S.777), hat die Gemeindevertretung am 11.12.2014 nachfolgende 1. Änderung der Entgeltordnung beschlossen.

Folgender Punkt wird in der Entgeltordnung geändert:

Entgeltmaßstab und -höhe

Das Entgelt wird je Veranstaltung und Nutzungsdauer erhoben und beträgt:

  1. je Veranstaltung mit einer Nutzungsdauer bis 1 Tag            100 EUR

          bei Trauerfeiern                                                                 50 EUR

Inkraftreten

Die 1. Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft.

 

Alt Zachun, den 17.12.2014

gez. Klemz

Bürgermeister

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