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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun - 06.01.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3. Nr. 11 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom

nachfolgende 1. Änderung der Entgeltordnung beschlossen.

Folgender Punkt wird in der Entgeltordnung geändert:

Entgeltmaßstab und -höhe

 Das Entgelt wird je Veranstaltung und Nutzungsdauer erhoben und beträgt:

  1. je Veranstaltung                                                                    120 EUR

          bei Trauerfeiern                                                                      60 EUR

 Inkraftreten

 Die 1. Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.01.2015in Kraft.

  

Alt Zachun, den 17.12.2014

gez. Klemz 

Bürgermeister

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