Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun - 06.01.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun
Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3. Nr. 11 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom
nachfolgende 1. Änderung der Entgeltordnung beschlossen.
Folgender Punkt wird in der Entgeltordnung geändert:
Entgeltmaßstab und -höhe
Das Entgelt wird je Veranstaltung und Nutzungsdauer erhoben und beträgt:
bei Trauerfeiern 60 EUR
Inkraftreten
Die 1. Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.01.2015in Kraft.
Alt Zachun, den 17.12.2014
gez. Klemz
Bürgermeister