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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin - 06.02.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Haushaltssatzung der Gemeinde Bobzin

für das Haushaltsjahr 2015

 

 

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.12.2014 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust –

Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

372.000

EUR

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

373.500

EUR

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-1.500

EUR

 

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

EUR

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

EUR

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

0

EUR

 

 

 

 

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-1.500

EUR

 

die Einstellung in Rücklagen auf

0

EUR

 

die Entnahmen aus Rücklagen auf

1.500

EUR

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

EUR

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen auf

359.600

EUR

 

die ordentlichen Auszahlungen auf

331.500

EUR

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

28.100

EUR

 

 

 

 

b)

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

EUR

 

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

EUR

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

EUR

 

 

 

 

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.300

EUR

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

22.400

EUR

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-20.100

EUR

 

 

 

 

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

EUR

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

8.000

EUR

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-8.000

EUR

 

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

250

v. H.

b)

auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

325

v. H.

 

 

 

2. Gewerbesteuer auf

300

v. H.

 

 

 

 

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,875 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug

1.611.812 

EUR

 

 

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt  

 

1.571.612 

 

EUR

 

und zum 31.12. des Haushaltsjahres

1.570.112 

EUR

 

 

 

§ 8 Deckungsfähigkeit

 

Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.

 

Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:

 

Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.

 

Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit.

 

Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 9 wesentliche Produkte

 

Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt:

 

Produkt                                                           Bezeichnung

12600                                                  Brandschutz

54100                                                  Gemeindestraßen

 

 

 

 

 

Bobzin, 23.01.2015                                                                             

 

 

                

gez. Pamperin                                                                                   

Bürgermeister

                                              

 

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.01.2015 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 09.02.2015 bis 16.02.2015

Mo und Mi nach Vereinbarung

Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

 

Hagenow, 23.01.2015

 

 

gez. Pamperin

Bürgermeister

 

 

 

 

 

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