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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Toddin

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Toddin - 23.02.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Haushaltssatzung der Gemeinde Toddin

für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.01.2015 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust – Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen:

  

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

585.200

EUR

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

573.100

EUR

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

12.100

EUR

 

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

EUR

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

EUR

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

0

EUR

 

 

 

 

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

12.100

EUR

 

die Einstellung in Rücklagen auf

0

EUR

 

die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

EUR

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

12.100

EUR

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen auf

562.600

EUR

 

die ordentlichen Auszahlungen auf

515.100

EUR

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

47.500

EUR

 

 

 

 

b)

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

EUR

 

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

EUR

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

EUR

 

 

 

 

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.100

EUR

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.500

EUR

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.600

EUR

 

 

 

 

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

EUR

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

49.100

EUR

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-49.100

EUR

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

270

v. H.

b)

auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

350

v. H.

 

 

 

2. Gewerbesteuer auf

320

v. H.

 

 

 

 

  

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,4375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug

    2.351.022 

EUR

 

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt  

 

2.252.222 

 

EUR

und zum 31.12. des Haushaltsjahres

2.271.242 

EUR

  § 8 Deckungsfähigkeit

Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.

Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:

Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.

Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit.

Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig.

 

§ 9 wesentliche Produkte

Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt:

 

Produkt                                                Bezeichnung

12600                                                  Brandschutz

36500                                                  Kindergarten

  ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­

Toddin, 12.02.2015         

  

gez. Möbius                                                                                                                                        

Bürgermeisterin

 

 

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.02.2015 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 09.03.2015 bis 16.03.2015

Mo und Mi nach Vereinbarung

Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

 

Hagenow, 12.02.2015

 

 

gez. Möbius

Bürgermeisterin

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