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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hülseburg

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hülseburg - 06.03.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Hülseburg vom 04.03.2015

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), in Verbindung mit dem Kindertagesförderungsgesetz vom 1.April 2004 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 396) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Hülseburg vom 18.02.2015 folgende Änderungssatzung erlassen:

 

Artikel I

Änderung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte vom 24.09.2004, die 1. Änderung der Satzung 21.03.2005, die 2. Änderung der Satzung vom 09.12.2005, die 3. Änderung der Satzung vom 30.01.2007, die 4. Änderung der Satzung vom 05.03.2009, die 5. Änderung vom 03.05.2011, die 6. Änderung vom 09.02.2012 sowie die

7. Änderung vom 20.02.2013 werden wie folgt geändert:

 

Die Anlage 1 zu

§   6 Gebührenmaßstab/Gebührensätze wird wie folgt neu gefasst:

 

1. Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich:

 

Krippenkinder

Ganztags:                                                      249,66 €                                           

Teilzeit:                                                          149,80 €

Halbtags:                                                       136,78 €                                           

 

Kindergartenkinder:

Ganztags:                                                      150,80 €                                                      

Teilzeit:                                                          90,48 €                                             

Halbtags:                                                       82,03 €                                         

 

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2015 in Kraft

 

Hülseburg, 04.03.2015

 

 

Dubielski

Bürgermeister                                               - DS –

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

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