Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin - 20.03.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bobzin vom 19.03.2015
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.02.2015 und nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde folgende 3. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Die Hauptsatzung vom 03.11.2009, die 1. Änderung vom 01.11.2011 sowie die 2. Änderung vom 08.01.2013 wird im § 8 Abs.1 wie folgt neu gefasst:
Nr. 2
(1) Satzungen der Gemeinde Bobzin, soweit es sich nicht um Satzungen nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die
durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des
Amtes Hagenow- Land unter der Adresse http://www.amt-hagenow-land.de öffentlich
bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230
Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Bobzin kostenpflichtig zusenden
lassen. Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus
oder werden dort bereit gehalten.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.
Bobzin, 19.03.2015
Pamperin
Bürgermeister DS
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.