Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kirch Jesar - 20.03.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kirch Jesar vom 09.12.2014
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.11.2015 nachfolgende 4. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Die Hauptsatzung vom 05.11.2008, die 1. Änderung vom 03.11.2009, die 2. Änderung vom 23.03.2010, die 3. Änderung vom 08.02.2012 sowie die 4. Änderung vom 10.01.2013 werden wie folgt geändert bzw. ergänzt:
§ 5 Abs. 2 (Ausschüsse) wird wie folgt neu gefasst:
(2) Gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes überträgt die Gemeinde
Kirch Jesar die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf das Amt
Hagenow-Land.
Artikel 2
Neufassung der Hauptsatzung
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung öffentlich bekannt zu machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
Kirch Jesar, 09.12.2014
Schulz
Bürgermeister DS
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.