Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Moraas - 20.03.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Moraas vom 20.03.2015
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.02.2015 und nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 5.Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Die Hauptsatzung vom 05.11.2008, zuletzt geändert durch die 4. Änderung vom 01.10.2014, wird im §4 Abs. 2 und 4 und §7 Abs. 1 wie folgt neu gefasst:
Nr.1
§ 4 Abs. 2 wird neu gefasst:
Folgende ständige Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V und dem § 1 Absätze 1 und 3 des Kommunalprüfungsgesetztes gebildet und besetzt:
Name Aufgabengebiet Gemeindevertreter sachkundige Einwohner
1. Ausschuss für Flächennutzungsplanung, 3 1
Gemeinde- Wirtschaftsförderung,
entwicklung, Bau, Erteilung des gemeindlichen
Verkehr und Einvernehmens nach BauGB,
Umwelt Straßen- und Wegebau,
Denkmalpflege, Umwelt-
und Naturschutz, Landschaftspflege
2. Ausschuss für Jugend- und Kulturförderung, 4 3
Jugend, Kultur, Sportentwicklung, Sozialwesen
Sport und
Soziales
Gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes überträgt die Gemeinde
Moraas die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf das Amt
Hagenow-Land.
Nr.2
§ 4 Abs. 4 wird neu gefasst:
Auf die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern wird verzichtet.
Nr.3
§ 7 Abs. 1 wird neu gefasst:
Satzungen der Gemeinde Moraas, soweit es sich nicht um Satzungen nach
dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen,
die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des
Amtes Hagenow- Land unter der Adresse http://www.amt-hagenow-land.de öffentlich bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Moraas kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereit gehalten.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.
Moraas, 20.03.2015
Quast DS
Bürgermeister
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.