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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kuhstorf

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kuhstorf - 23.03.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kuhstorf vom 29.07.2014

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.07.2014 nachfolgende 9. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:

 

Artikel I

Änderung der Satzung

 

Die Hauptsatzung vom 30.09.1999, die 1. Änderung vom 30.08.2002, die 2. Änderung vom 03.12.2004, die 3. Änderung vom 31.08.2005, die 4. Änderung vom 19.07.2006, die 5. Änderung vom 15.09.2009, die 6. Änderung vom 12.01.2010, die 7. Änderung vom 01.11.2011 sowie die 8. Änderung vom 10.01.2013 werden wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 

§ 5 Ausschüsse

 

(1) Ein Finanzausschuss wird gebildet.                                                                                                                                  

     Dem Finanzausschuss gehören zwei Gemeindevertreter an.

     Aufgabengebiet:

     Finanz- und Haushaltswesen

     Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben

 

(2) Gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes überträgt die Gemeinde

     Kuhstorf die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf das Amt Hagenow-Land.

 

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Kuhstorf, 29.07.2014

 

 

 

Ehm

Bürgermeisterin                                                       DS

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

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