Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Picher - 23.03.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Picher vom 22.12.2014
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2014 nachfolgende 10. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Die Hauptsatzung vom 05.11.1999, die 1. Änderung vom 29.08.2003, die 2. Änderung vom 16.11.2004, die 3. Änderung vom 30.01.2006, die 4. Änderung vom 17.07.2006, die 5. Änderung vom 06.10.2009, die 6. Änderung vom 23.02.2010, die 7. Änderung vom 01.11.2011, die 8. Änderung vom 04.02.2013 sowie die 9. Änderung vom 01.10.2014 wird im § 5 wie folgt neu gefasst:
§ 5 Ausschüsse
(1) Ein Hauptausschuss wird nicht gebildet.
(2) Gem. § 1 Abs. 1 und 3 des Kommunalprüfungsgesetzes wird ein
Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.
Dieser besteht aus zwei Gemeindevertretern und einem sachkundigen Einwohner.
Aufgabengebiet:
Der Rechnungsprüfungsausschuss begleitet die Haushaltsführung und prüft die
Jahresrechnung.
Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind nicht öffentlich.
(3) Gem. § 36 Abs. 2 der Kommunalverfassung ist ein Finanzausschuss zu bilden.
Dieser besteht aus vier Gemeindevertretern und drei sachkundigen Einwohnern.
Anstelle eines sachkundigen Einwohners kann ein Gemeindevertreter in den Ausschuss
berufen werden.
Aufgabengebiet:
Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung und die für die Durchführung des
Haushalts- und Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor.
Die Sitzungen des Finanzausschusses sind öffentlich.
(4) Entsprechend § 36 (1) der Kommunalverfassung bildet die Gemeindevertretung einen
Bau- und Umweltausschuss. Dieser besteht aus fünf Gemeindevertretern und drei
sachkundigen Einwohnern.
Aufgabengebiet:
Der Bau- und Umweltausschuss begleitet Planungs- und Bauvorhaben, den Umwelt- und
Naturschutz sowie Landschaftspflege in der Gemeinde und gibt der Gemeindevertretung
entsprechende Beschlussempfehlungen.
Die Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses sind öffentlich.
(5) Entsprechend § 36 (1) der Kommunalverfassung bildet die Gemeindevertretung einen
Sozial-, Kultur-, Jugend- und Sportausschuss.
Dieser besteht aus drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnern.
Aufgabengebiet:
Vorbereitung bzw. Beschlussempfehlungen zu sozialen Maßnahmen, insbesondere im
Kindertagesstättenbereich, zur Betreuung älterer Bürger, Betreuung der Schul- und
Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung,
Sozialwesen sowie Fremdenverkehr.
Die Sitzungen des Sozial-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses sind öffentlich.
(6) Entsprechend § 36 (1) der Kommunalverfassung bildet die Gemeindevertretung einen
zeitweiligen Ausschuss zur Windenergie.
Dieser Ausschuss soll die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Warlow zum Thema
Windenergie fördern.
Der Ausschuss besteht aus drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnern.
Die Sitzungen des Ausschusses zur Windenergie sind nicht öffentlich.
(7) In allen Ausschüssen wird auf die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern
verzichtet.
Artikel II
Neufassung der Hauptsatzung
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung öffentlich bekannt zu machen.
Artikel III
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
Picher, 22.12.2014
Christ
Bürgermeister DS
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.