Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Setzin - 23.03.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Setzin vom 20.03.2015
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.03.2015 und nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 7. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Die Hauptsatzung vom 22.11.1999, zuletzt geändert durch die 6. Änderung vom 07.02.2013 wird der § 8 Abs. 1 wie folgt neu gefasst:
(1) Satzungen der Gemeinde Setzin, soweit es sich nicht um Satzungen nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) handelt,sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen,
die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des
Amtes Hagenow- Land unter der Adresse http://www.amt-hagenow-land.de öffentlich
bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230
Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Setzin kostenpflichtig zusenden
lassen. Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus
oder werden dort bereit gehalten.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.
Setzin, 20.03.2015
Haurenherm
Bürgermeister DS
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.