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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Warlitz

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Warlitz - 23.03.2015 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Warlitz vom 20.03.2015

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.02.2015 und nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 7. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:

 

 

Artikel I

Änderung der Satzung

 

Die Hauptsatzung vom 30.09.1999, die 1. Änderung vom 06.10.2000, die 2. Änderung vom 04.11.2004, die 3. Änderung vom 21.12.2004, die 4. Änderung vom 19.07.2006, die 5. Änderung vom 01.11.2011sowie die 6. Änderung vom 01.03.2013 wird im § 7 und im § 8 Abs. 1 wie neu gefasst:

 

Nr. 1

§ 7 Entschädigungsordnung

1) Der Bürgermeister erhält eine funktionsbezogene monatliche Aufwandsentschädigung

in Höhe von 420 €. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weiter gezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen.

(2) Nach 3 Monaten Vertretung des Bürgermeisters erhält die stellvertretende Person die volle

     Aufwandsentschädigung nach Abs.1. Damit entfällt das Sitzungsgeld.

 

(3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der

     Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 35 €. Gleiches gilt für

     sachkundige Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses, in den sie

     gewählt worden sind sowie an Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung von

     Ausschusssitzungen dienen.

 

(4) Ausschussvorsitzende, bei deren Verhinderung deren Stellvertreter, erhalten

     für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 35 €.

    

(5) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden.

 

 

Nr. 2

  • 8 Öffentliche Bekanntmachungen wird wie folgt geändert

(1) Satzungen der Gemeinde Warlitz, soweit es sich nicht um Satzungen nach

     dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt,sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen,

     die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des

     Amtes Hagenow- Land unter der Adresse http://www.amt-hagenow-land.de öffentlich

     bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230

     Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Warlitz kostenpflichtig zusenden

     lassen. Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus

     oder werden dort bereit gehalten.                                  

 

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.

Warlitz, 20.03.2015

 

 

 

 

 

 

Holm

Bürgermeister                                                       DS

 

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

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